Die Pflegezusatzkostenversicherung erstattet je nach abgeschlossenem Tarif bis zu 100 Prozent die Restkosten der häuslichen, teilstationären und stationären Pflege bei Pflegebedürftigkeit.
Zu beachten ist, dass einige Versicherer Wartezeiten z.B. von drei Jahren und eine Mindestpflegebedürftigkeit z.B. von 6 Monaten als Bedingung haben.
Der Versicherer leistet die zusätzlichen Pflegekosten bis zum vereinbarten Höchstsatz. Der Patient und seine Familie können die finanziellen Aufwendungen so besser kalkulieren.